Die Idee des Fernsehens tauchte in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts auf. Das Telefon war erfunden und es bestand natürlich das Verlangen nicht nur akustische Zeichen sondern auch visuelle Eindrücke übermitteln zu können. Durch Zufall wurde die photoelektrische Wandeleigenschaft des chemischen Elements Selen entdeckt. Eine ganze Reihe von Wissenschaftlern und Technikern experimentierte mit Selenzellen. Sie beabsichtigten eine Umwandlung eines beliebigen Bildes in analoge elektrische Werte und deren Rückwandlung in ein dem Original zumindest ähnlich aussehendes Bilde zu erreichen. Mit dem damaligen Stand der Elektronik, sie befand sich, bildlich gesprochen, in den allerersten Kinderschuhen, war dieses Ziel nicht zu erreichen. Der junge Student der Naturwissenschaften Paul Nipkow hatte sich bereits intensiv mit dem Telefon beschäftigt und ihm kam der Gedanke, dass für das Auge auch eine Einrichtung geschaffen werden müsste um bewegte Dinge, die sich außerhalb des natürlichen Wirkungskreises abspielten, sichtbar zu machen. Er entwarf das „Elektrische Teleskop“ und meldete es zum Reichspatent an. Am 06.01.1884 wurde ihm das Reichspatent unter der Nummer 30105 anerkannt und erteilt. Weltweit bekannt wurde das Patent unter dem Namen „Nipkowscheibe“. Es war ein mechanisch-optisches System.
Später wurde diese Erfindung zu Recht als „Master Television Patent“ bezeichnet. Nipkow war es, wie so vielen Erfindern, nicht vergönnt, Gewinn aus seiner Erfindung zu ziehen. Zum einen hatte er kein Geld um das Patent verlängern zu lassen und zum anderen kam seine Erfindung mindestens 30 Jahre zu früh. Die Patentrechte wären nach dieser Zeit abgelaufen gewesen. Die Elektronik war erst Anfang der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts in der Lage die in der Patentschrift niedergelegten technischen Vorgänge in die Praxis umzusetzen. Das von Nipkow erfundene Verfahren war bis zu dem Zeitpunkt, als es gelang einigermaßen funktionsfähige Bildaufnahmeröhren, damals Bildfänger genannt, herzustellen, das erste brauchbare Verfahren zur Erzeugung von elektronischen Bildern. Das Spiegelrad, die Spiegelschraube und der Linsenkranzabtaster, die teilweise ab Mitte der 20er Jahre bis ca. 1939 zur Bildaufnahme verwendet wurden, sind ebenfalls mechanisch-optische Geräte, im weitesten Sinn Weiterentwicklungen der Nipkowscheibe.Sehr vereinfacht: Das Bild wird hier durch eine Vielzahl geometrisch exakt angeordneter Einzelspiegel bzw. optischen Linsen aufgenommen, zerlegt und in elektrische Impulse umgewandelt. Im Empfangsgerät erfolgte der umgekehrte Vorgang und das Bild wurde wieder auf mechanischem Weg zusammengesetzt. Der Linsenkranzabtaster kam bis Anfang der 40er Jahre für Aufnahmezwecke zum Einsatz. Hier erfolgte die Wiedergabe im Empfangsgerät über Bildschirm.
Das Prinzip der mechanischen Bildaufnahme und -Wiedergabe mittels Nipkow-Scheibe ist im Museum in einem Demonstrationsversuch aufgebaut. In dem Versuchsaufbau sind aus funktionellen Gründen die damals verwendeten Photozellen, Glimmlampen und ein Teil der Elektronik durch modernere Bauteile ersetzt. Originale und vollständige mechanisch-optische und elektronische Fernsehgeräte aus deutscher Fertigung der 20er und 30er Jahre sind nur bei wenigen Museen in Deutschland in den Ausstellungsräumen vorhanden. Vielfach befinden sich diese Geräte der Öffentlichkeit unzugänglich, im Magazin des betreffenden Museums. Für begründete wissenschaftliche Zwecke sind sie natürlich zugänglich. Der Grund liegt darin, dass viele der damals verwendeten Bauteile und Komponenten einem sichtbaren Alterungsprozess unterliegen, d.h. in diesem Zustand sind die Geräte nicht ausstellungsfähig. Heutzutage hat die Erhaltung der Originalität der Geräte absoluten Vorrang. Es wird nur versucht den Alterungsprozess aufzuhalten bzw. zu minimieren. Man beschränkt sich auf die Restauration einiger weniger Schaustücke. Eine Restauration bedeutet immer eine mehr oder weniger große Abweichung vom Originalzustand.
Das elektronische Fernsehen löste erst ab 1932 langsam das mechanische Fernsehen ab. Eine weitere wichtige Erfindung für das spätere Fernsehen war die 1897 von Ferdinand Braun erfundene „Braunsche Röhre“. Bis zur Entwicklung der Serienreife der Flachbildschirme Ende des 20. Jahrhunderts war die „Braunsche Röhre“ „die Bildröhre“ in allen denkbaren Verwendungsbereichen. Der Röhrenbildschirm des PC z.B. ist ja noch allgemein in Erinnerung. Ebenso die Fernsehgeräte mit Bildröhre. Bei den Bildwiedergabegeräten (Fernsehgeräten) hatte die Braunsche Röhre ab ca. 1934 die auf mechanischer Basis arbeitenden Geräte in zunehmendem Maß ersetzt. Eine Bildauflösung mit 180 Zeilen ist auf mechanisch-optischem Weg gerade noch machbar. Größere Bildauflösungen mit mehr als 180 Zeilen sind nur auf elektronischem Weg darstellbar. Mit großem Nachdruck wurde ab Mitte der 20er Jahre an der Erforschung und Entwicklung elektronischer Bildaufnahmeröhren gearbeitet. Hier hatten amerikanische Forscher und Entwickler einen Vorsprung. Vladimir K. Zworykin, ein russisch-amerikanischer Physiker, der für den Konzern RCA arbeitete, hatte die Idee eines elektronischen Bildabtasters auf Grundlage der Braunschen Röhre realisiert. Später erhielt die Röhre den Namen Ikonoskop. Philo Farnsworth arbeitete ebenfalls an der Entwicklung einer Bildaufnahmeröhre. Er arbeitete für die Firma Philco. Zwischen Zworykin bzw. der RCA und Farnsworth entstand in den 30er Jahren ein über viele Jahre andauernder Rechtsstreit über die Erfindung der ersten voll verwendungsfähigen Bildaufnahmeröhre und der Patentrechte. Farnsworth obsiegte letztendlich, konnte aber daraus, weil die Laufzeit des Patentes kurz vor dem Ablauf stand, keinen finanziellen Gewinn mehr erwirtschaften. In Deutschland arbeiteten die Firmen Fernseh-AG, Lorenz und Telefunken sowie die Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost an der Entwicklung von Bildaufnahmeröhren auf Basis der Röhren von Farnsworth und Zworykin. Bis ca. 1938 waren die Bildaufnahmeröhren relativ lichtschwach, d.h. gute Fernsehbilder konnten nur bei Sonnenschein bzw. starker künstlicher Beleuchtung gemacht werden. Dazu kam, dass die Standzeit (Verwendungsfähigkeit) einer Bildaufnahmeröhre in den Fernsehkameras, wie sie bei den Olympischen Spielen 1936 eingesetzt waren, nur wenige Stunden betrug. Der Grund war die photoelektrische Schicht, die sich sehr schnell verbrauchte. Die Aufnahmeröhren mussten praktisch täglich erneuert werden, ein arbeitsintensiver und nicht gerade preiswerter Aufwand!
Entwicklung in den 30er Jahren in Deutschland: In Deutschland war die Deutsche Reichspost (DRP) für die Einführung und Festlegung von Normen im Funkwesen und damit auch für das Fernsehen zuständig. Der Zeitraum von 1926 bis 1933 war das Versuchsstadium der DRP und der Rundfunkindustrie. Das Ermitteln verwendbare Wellenlängen, Bildgröße, Zeilenzahl und andere technische Faktoren standen im Vordergrund.
Am 08.03.1929 legte die DRP eine erste Fernsehnorm mit einem Bild von 30 Zeilen und 12,5 Bildwechseln je Sekunde fest.
Die Versuchs-Übertragung erfolgte auf der Mittelwellen-Frequenz 631 kHz vom Sender Berlin Witzleben. Damit war ein erster Anfang gemacht, der aber nichtlange Bestand haben sollte. Ein 30-zeiliges Bild kann nicht als Qualität bezeichnet werden. Die Entwicklung ging in schnellen Schritten weiter. Die weiteren Normen waren im Jahr 1931 Bilder mit 48 Zeilen und 25 Bildwechseln je Sekunde, im Jahr 1932 90 Zeilen und Übertragung auf UKW. Die vierte Fernsehnorm kam am 1. April 1934, die Zeilenzahl wurde auf 180 erhöht, bei25 Bildwechseln je Sekunde. Sowohl die DRP als auch die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG) führten regelmäßigen Versuchsbetrieb durch. Der UKW-Fernsehsender befand sich in Berlin Witzleben am Funkturm.
Fernsehstart in Deutschland: Am 22.03.1935 wurde in Berlin der erste ständige Fernseh-Rundfunkdienst der Welt im Haus des Rundfunks in der Masurenallee eröffnet. Gesendet wurde zunächst an drei Tagen in der Woche. Ab dem 08.04.1935 wurden in Berlin und Potsdam von der DRP und der RRG öffentliche Fernsehstuben eingerichtet, die vom interessierten Publikum besucht werden konnten. Das Interesse war überwältigend. Im Radiokatalog 1935/1936 der Firma Radiozentrale Alex v. Prohaska, Berlin, wird der Fernsehempfänger Telefunken FE IV mit dem Vermerk „Preis auf Anfrage“ angeboten. Ferner findet sich der Vermerk: „Es können auch alle anderen Systeme von Fernseh-AG, Loewe, Lorenz, TE KA DE, usw. geliefert werden“.
Ob und wie viel Fernsehgeräte über den Radiohandel in Berlin an Privatpersonen verkauft wurden ist nicht bekannt, es wird sich aber nur um sehr wenige Geräte gehandelt haben. Der Preis für ein Gerät dürfte geschätzt von mindestens 1500 RM bis weit über 2000 RM gelegen haben. Nur sehr zahlungskräftige Käufer waren damals in der Lage einen derartig hohen Betrag für ein Fernsehgerät auszugeben. Die 180-Zeilen-Norm war auch die Norm, mit der die Fernsehübertragungen von den Olympischen Spielen 1936 durchgeführt wurden. Noch 1936 wurde die Zeilenzahl auf 375 erhöht. Am 15.07.1937 erfolgte die Umstellung auf 441 Zeilen mit Zeilensprungverfahren bei 25 Bildwechseln je Sekunde. In den Jahren 1936 -1939 hat die DRP in Berlin ein Fernsehkabelnetz (Breitbandnetz) ausgelegt und Fernsehstuben eröffnet. Mit ihm konnten ab Kriegsbeginn Berliner Lazarette und Erholungsheime mit Fernsehen versorgt werden. Den verwundeten und genesenden Soldaten konnte damit Unterhaltung und Ablenkung von ihrem Schicksal geboten werden. Am 26.11.1943 wurde der Berliner Fernsehsender bei einem Luftangriff zerstört. Die Übertragung des Fernsehprogramms über das vorhandene Breitbandkabel konnte bis ca. Mitte 1944 aufrechterhalten werden. Im Katalog 1938/1939 der Firma Radio WEB, Berlin, Alexanderplatz werden die Fernsehempfänger der Firmen Lorenz und Loewe vorgestellt. Von einer Möglichkeit des Kaufes eines Gerätes ist nichts vermerkt.
Im Museum befindet sich ein Nachbau des Einheitsfernsehempfängers E 1, der ab dem Jahr 1939 in großer Stückzahl hätte gebaut werden sollen. Der Verkaufspreis war auf 650.- RM festgelegt. In Wirklichkeit wurden aber nur ca. 50 Geräte bis Kriegsbeginn gefertigt. Am 01.09.1939 brach der 2. Weltkrieg aus, die Produktion von Fernsehgeräten für den privaten Gebrauch wurde sofort eingestellt, es durfte nur noch militärisches Nachrichtengerät gefertigt werden. Der Einheitsfernsehempfänger E 1 war ein für das Jahr 1939 hochmodernes und innovatives Fernsehgerät. In ihm waren alle technischen Konstruktionsmerkmale, wie sie in den Fernsehgeräten der 50er Jahre wieder zu finden sind, bereits verwirklicht. Ja, eine echte Rechteckbildröhre, wie im E 1 eingesetzt, wird es erst Ende der 50er Jahre in den Fernsehgeräten in Deutschland wieder geben.
Zäsur 2. Weltkrieg: Zu Beginn des 2. Weltkrieges wurde die Entwicklung der Fernsehtechnik für zivile Zwecke sofort gestoppt. Die Fernsehforschung und -Entwicklung diente nur noch militärischen Zwecken. Die Forschungsanstalt der DRP mit Sitz auf der Hakeburg, in Kleinmachnow bei Berlin war „die“ erste Adresse. In Deutschland wurden in den Jahren 1939 bis Anfang 1945 richtungweisende und zukunftsträchtige Erfindungen auf dem Fernsehsektor gemacht. Leider wurden die Entwicklungen sofort für militärische Zwecke missbraucht bzw. kamen erst auf militärische Anforderungen zustande. Genannt seien hier die mittels Fernsehkamera gelenkte zielsuchende Bombe und das hochauflösende Fernsehen zur Kontrolle und Überwachung der Raketenstarts der V2 Raketen auf dem Versuchsgelände Peenemünde. 1940 gab es bereits hochauflösendes Fernsehen mit 1029 Zeilen, das für Fernsehluftaufklärungsaufgaben und für die vorgenannten Überwachungsaufgaben eingesetzt wurde. Auch erste Farbfernsehversuche wurden von der Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost durchgeführt. Am 24.08.1940 stirbt im Alter von 80 Jahren einer der Erfinder des Fernsehens, Paul Nipkow, in Berlin. Er erhält ein Staatsbegräbnis.
Wiederbeginn 1949-1950 beim NWDR in Hamburg und der Aufbau in den ersten Jahren. In verschiedenen Quellen wird ausgeführt, dass die Alliierten den Deutschen die Beschäftigung mit der Fernsehtechnik wegen der angeblichen Ähnlichkeit mit der Radartechnik untersagt hätten. Für die Arbeiten an militärischen Geräten mag dies zutreffen, nicht jedoch für Weiterentwicklung des Unterhaltungsfernsehens. Tatsache ist lediglich, dass der Betrieb von Fernseh-Rundfunksendern von Alliierten hätte genehmigt werde müssen. Am 19.07.1948 erteilte die Britische Militärregierung auf Antrag von Dr. W. Nestel dem NWDR die Genehmigung auf Vorbereitung von Fernsehsendungen. Es ging, wie der Begriff „Sendung“ schon beinhaltet, um die Ausstrahlung von Fernsehsendungen und die war wie oben ausgeführt genehmigungspflichtig. Am 22.09.1948 fand in Hamburg auf Einladung des NWDR eine internationale Sitzung zur Festlegung der „Nachkriegsnorm“ für das Fernsehen statt. Den Zuschlag von den meisten europäischen Staaten bekam die „Gerber-Norm“ mit 625 Zeilen. Ab 27.11.1950 begann der NWDR in Hamburg mit Fernsehversuchssendungen, die 3-mal wöchentlich ausgestrahlt wurden. Am 01.10.1951 folgte der NWDR in Berlin mit einem täglichen Versuchs-Programmdienst.
Am 25.12.1952 begann der offizielle Beginn des Fernsehens in der Bundesrepublik Deutschland. Das Programm wurde vom NWDR in Hamburg, Berlin und Köln abgestrahlt. Am 26.12. wird die „Tagesschau“ erstmalig gesendet. Sie wird in den nächsten Jahren 3 Mal wöchentlich zu sehen sein. Ab 1952 baut die Deutsche Bundespost (DBP) eine Dezi-Strecke (Richtfunkstrecke im Dezimeterwellenbereich) für die Übertragung des Fernsehprogramms von Hamburg nach Köln. Gleichzeitig wird eine direkte Richtfunkstrecke von Höhbeck in Niedersachsen nach West-Berlin, Schäferberg, in Betrieb genommen. Die Richtfunkstrecke wird von der DBP von Köln aus in den nächsten 3 Jahren über den Großen Feldberg (Taunus) nach Baden-Baden und Stuttgart über Ulm bis nach München weiter ausgebaut. Am 06.10.1954 waren der SDR und der BR an das Fernsehübertragungsnetz der DBP angeschlossen. Bis Ende 1955 sind alle Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik angeschlossen. Damit konnten die bei den einzelnen Sendeanstalten produzierten Sendungen an alle Fernsehsender in der Bundesrepublik übertragen werden. Die technischen Voraussetzungen für das ARD-Fernsehprogramm in der Bundesrepublik und West-Berlin waren geschaffen.
Weitere Entwicklung des Fernsehens bis zum Beginn des Farbfernsehens: Am 02.06.1953 wird die Krönung der britischen Königin Elisabeth II. zum ersten europaweiten Fernsehschauspiel. Die lange Zeit beliebte Sendung „Der internationale Frühschoppen“ mit Werner Höfer als Moderator beginnt im August 1953 und wird viele Jahre im Fernsehen übertragen. Am 07.11.1953 startet Hans Joachim Kulenkampff seine erste Fernsehserie mit dem Titel „Wer gegen wen?“ 1954 werden die Spiele der Fußballweltmeisterschaft in der Schweiz und das Endspiel aus Bern im Rahmen der neu gegründeten Eurovision übertragen. Am 31.10.1954 wird erstmalig die Bezeichnung „Deutsches Fernsehen“ verwendet. Hier die Entwicklung der Fernsehteilnehmerzahlen: Ende 1952 1000 Teilnehmer, Ende 1953 rund 11 Tsd., Ende 1954 rund 80 Tsd. und Ende 1955 rund 280 Tsd. Teilnehmer. Nachdem der Bayerische Rundfunk am 30.10.1954 die Fernsehsendeanlagen auf dem Wendelstein in Betrieb genommen hatte, werden am 06.11.1954 die ersten beiden Fernsehbeiträge des Bayerischen Rundfunks über die ARD verbreitet. Die Sendungen hießen „München – Bilder einer Stadt“ und Mozarts Oper „Die Gärtnerin aus Liebe“. Ende 1957 werden 1,2 Mio. Fernsehteilnehmer in der Bundesrepublik gezählt. Am 01.04.1958 führt das Deutsche Fernsehen einen festen Sendeplan ein. Vom 23. Oktober bis 07. Dezember 1962 werden die ersten Farbfernsehversuchssendungen, von den Fernsehzuschauern unbemerkt, von der ARD ausgestrahlt.
Am 01.04.1963 startet das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) mit seinem Fernsehprogramm. Der Bayerische Rundfunk beginnt am 22.09.1964 mit seinem „Dritten“ Fernsehprogramm. Es ist zunächst ein Studienprogramm, Schulfernsehen und Telekolleg.
Am 25.08.1967 eröffnet der damalige Bundeskanzler Willy Brandt das Farbfernsehen in Deutschland auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin. Anfangs werden nur einzelne Sendungen in Farbe ausgestrahlt. Der Preis der Farbfernsehgeräte der ersten Generation lag bei ca. 2500 DM. Innerhalb weniger Jahre wird nur noch in Farbe gesendet. 1970 wird die Tagesschau erstmalig in Farbe ausgestrahlt. Für den Radiohändler war die Einführung und der folgende Boom des Fernsehens nicht nur eine willkommene Einnahmequelle. Er musste vorab nicht unerhebliche Investitionen in Sachmittel tätigen und kostenpflichtige Schulungsseminare der Gerätehersteller besuchen, um den Service für die verkauften Geräte ausführen zu können. Die Fernsehempfänger waren insbesondere zur Zeit der Röhrentechnik wesentlich reparaturanfälliger als Radiogeräte. Um Reparaturen ausführen zu können benötigte man neue Spezialmessgeräte wie Oszilloskop, VHF-Wobbler, UHF-Wobbelzusatz, Bildmustergenerator, hochohmige, empfindliche Voltmeter und Wattmeter sowie die dazugehörigen Mess- und Tastköpfe. Diese Messgeräte stellten eine Investition von mindestens 7000 bis 9000 DM dar. Die Einführung des Farbfernsehens erforderte die Beschaffung weiterer spezieller Messgeräte und das Absolvieren von Fachseminaren für Farbfernsehtechnik.